Für das Angeln mit Haken und Schnur sowie das Eisangeln wird kein Angelschein benötigt.
Für alle anderen Angeltechniken benötigen Personen im Alter von 18-69 Jahren eine Angelerlaubnis, die beim Fischen mitzuführen ist! Eine Ausnahme bilden Fischer, die bis zum 31. Dezember 2023 das 65. Lebensjahr vollendet haben: Sie müssen die Gebühr nicht zahlen.
Staatliche Fischereiabgabe
Die staatliche Fischereiabgabe berechtigt beinahe in ganz Finnland zum Fischen mit einer einzelnen Rute. Davon ausgenommen sind Stromschnellen und Fließgewässer mit Wanderfischpopulationen sowie geschützte Sondergewässer mit Angelverbot. Auch die Nutzung von mehr als einer Rute bedarf einer Angelgenehmigung. Für das Angeln (mit einer Rute) in der näheren Umgebung von Oravi sowie im Gebiet der Nationalparks reicht die staatliche Fischereiabgabe aus.
Die Genehmigung ist ohne Serviceaufschlag im englischsprachigen Onlineshop "Eräluvat“. Weitere Informationen zu Angelgenehmigungen finden Sie auf derselben Seite. Die Genehmigung kan mann auch als zusätzlicher Service bei unseren Online-Produkten sowie an unserer Rezeption käuflich zu erwerben.